Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

  1. 1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Hundetraining, Beratungen, Kurse, Social Walks, Workshops und sonstige Angebote zwischen der Hundetrainerin (nachfolgend „Veranstalterin“) und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (nachfolgend „Teilnehmer“)
  1. 2. Die jeweils aktuellen AGB können jederzeit auf der Website der Veranstalterin eingesehen werden und gelten für alle zukünftigen Buchungen ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Für bereits geschlossene Verträge gelten die bei Vertragsabschluss wirksamen AGB. Änderungen bestehender Vertragsbedingungen erfolgen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Teilnehmers.

2. Vertragsgegenstand, Zustandekommen des Vertrages, Stornierung und Rücktritt

2. 1. Die Veranstalterin bietet Hundetraining, Verhaltensberatung, Social Walks, Kurse, Workshops sowie weitere Dienstleistungen rund um Mensch-Hund-Teams an. Die Inhalte, Abläufe und Ziele der jeweiligen Angebote ergeben sich aus den auf der Website dargestellten Beschreibungen bzw. den Informationen bei Buchung.

2. 2. Das Training erfolgt als Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmter Erfolg – insbesondere ein bestimmtes Verhalten des Hundes – kann nicht garantiert werden, da dieser maßgeblich vom jeweiligen Tier, seiner Vorgeschichte, seinem Trainingsstand sowie der Mitarbeit des Teilnehmers abhängt.

2. 3. Die Veranstalterin ist berechtigt, Trainingszeiten oder -orte aus wichtigem Grund anzupassen oder zu verlegen.
Wichtige Gründe sind insbesondere Witterungsbedingungen, gesundheitliche Einschränkungen von Hund oder Trainerin, eine veränderte Gruppenzusammensetzung, Sicherheitsaspekte oder sonstige Umstände, die eine Anpassung erforderlich machen.
Der Teilnehmer wird über notwendige Änderungen rechtzeitig informiert. Dem Teilnehmer entstehen hierdurch keine zusätzlichen Kosten.

2. 4 Bei einer Gruppenanmeldung schließt die Veranstalterin mit der anmeldenden Person einen Teilnahmevertrag für die gesamte Gruppe ab. Die anmeldende Person ist gegenüber dem Veranstalter vollumfänglich vertretungs- und zahlungspflichtig für alle Gruppenteilnehmer. Regelungen zu Vertragsänderungen gemäß Ziffer 2.3 gelten entsprechend.

2. 5 Die Veranstalterin behält sich vor, bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn die Veranstaltung abzusagen, wenn nach Ausschöpfung aller zumutbaren Möglichkeiten das Buchungsaufkommen so gering ist, dass eine wirtschaftlich angemessene Durchführung nicht möglich ist. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall vollständig erstattet.

2. 6 Ein Rücktritt der Veranstalterin ist nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (z. B. Krankheit, höhere Gewalt oder behördliche Anordnung). Die Veranstalterin wird dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreiten, sofern dies möglich ist.

2. 7 Nimmt der Teilnehmer ein Ersatzangebot nicht an oder kann kein Ersatzangebot unterbreitet werden, wird die bereits gezahlte Teilnahmegebühr unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers (z. B. Schadensersatz) bestehen nicht, soweit gesetzlich zulässig.

2. 8 Bei geschlossenen Gruppenkursen ist die gesamte Kursgebühr vorab per Überweisung zu zahlen.
Eine Erstattung erfolgt nicht, wenn der Teilnehmer aus persönlichen Gründen an einzelnen oder allen festgelegten Kursterminen nicht teilnehmen kann.
Sagt die Veranstalterin einzelne Termine ab, werden Ersatztermine angeboten oder – falls dies nicht möglich ist – anteilige Gebühren erstattet.

3. Vertragsdauer und Vergütung

3. 1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

3. 2 Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

3. 3 Sämtliche Teilnahmegebühren sind bei Einzeltrainings mit Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig; bei Gruppenkursen spätestens zu Veranstaltungsbeginn. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist die Veranstalterin berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Teilnahme auszuschließen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei der Veranstalterin. Die Veranstalterin kann entstehende Kosten in Rechnung stellen, sofern durch den Zahlungsverzug ein Termin ausfällt oder anderweitig Kosten entstehen.

3.4. Die Gebühren für ein Trainingspaket sind vor Beginn des ersten Termins vollständig zu bezahlen.
Jedes Paket hat einen bestimmten Zeitraum, in dem die enthaltenen Trainingsstunden genutzt werden können:

  • 3er Paket: innerhalb von 8 Wochen
  • 4er Paket: innerhalb von 10 Wochen
  • 5er Paket: innerhalb von 12 Wochen
  • 6er Paket: innerhalb von 14 Wochen
  • 7er Paket: innerhalb von 16 Wochen
  • 8er Paket: innerhalb von 18 Wochen
  • 10er Paket: innerhalb von 20 Wochen

Sollte es aus trainingsrelevanten oder persönlichen Gründen erforderlich sein, den Zeitraum zu verlängern, ist das selbstverständlich möglich – die Verlängerung wird dann schriftlich vereinbart.

Nicht genutzte Trainingsstunden verfallen nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums. Eine Rückerstattung ist leider nicht möglich.

3. 5 Barauslagen und besondere Kosten, die der Veranstalterin auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

4. 1 Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Beschreibung im Leistungsangebot gemäß Ziff. 2.1 sowie nach den individuell getroffenen Vereinbarungen zwischen Veranstalterin und Teilnehmer. Daraus entstehende Leistungsansprüche des Teilnehmers sind nicht übertragbar.

4. 2 Werden vereinbarte Leistungen durch den Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, kann der Veranstalter die vereinbarte Teilnahmegebühr dennoch berechnen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer nachweist, dass der Veranstalterin kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist.

5. Allgemeine Teilnahmebedingungen

5 .1 Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung bestehen.

5. 2 Die Veranstalterin bzw. der von ihm eingesetzte Trainer/Coach/Veranstaltungsleiter ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

5. 3 Stört ein Teilnehmer oder sein Hund die Veranstaltung so, dass ein sicherer und reibungsloser Ablauf nicht mehr gewährleistet werden kann, ist die Veranstalterin berechtigt, den Teilnehmer bzw. Hund von der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr erfolgt in diesem Fall nicht.
Nachgewiesene ersparte Aufwendungen der Veranstalterin werden dem Teilnehmer angerechnet.

5. 4 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Auf gesundheitsbedingte Beeinträchtigungen hat der Teilnehmer die Veranstalterin bzw. den von ihm eingesetzten Trainer/Coach/ Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert hinzuweisen. Bei Verstößen hiergegen ist die Veranstalterin berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Veranstaltung auszuschließen.

5. 5 Jeder teilnehmende Hund muss über einen aktuellen und vollständigen Impfschutz verfügen; der Impfpass ist zur Veranstaltung mitzubringen. Mit Abgabe der Teilnahmeerklärung bestätigt der Teilnehmer außerdem, dass der Hund gesund, frei von ansteckenden Krankheiten ist und den Anforderungen des Unterrichts körperlich gewachsen ist.

5. 6 Zeigt ein Hund während der Veranstaltung gesundheitliche Probleme oder ein Verhalten, das eine sichere Teilnahme gefährdet, kann die Veranstalterin den Hund von der weiteren Teilnahme ausschließen.
In diesem Fall kann die Teilnahmegebühr anteilig berechnet werden. Der Teilnehmer kann nachweisen, dass der Veranstalterin ein geringerer Aufwand entstanden ist.

6. Haftung

6. 1 Die Veranstalterin haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) ist die Haftung des Veranstalters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Veranstalterin uneingeschränkt.
Das Verschulden von Erfüllungsgehilfen oder sonstigen Vertretern steht dem Verschulden des Veranstalters gleich.

6.2 Der Veranstalterin haftet nicht für Schäden, die durch Dritte und/oder deren Hunde verursacht werden.
Der Teilnehmer stellt die Veranstalterin insoweit von sämtlichen Ansprüchen frei, die im Zusammenhang mit dem Verhalten des Teilnehmers oder dessen Hund gegenüber Dritten geltend gemacht werden.

7. Workshops und Vorträge

7. 1 Anmeldung/Anmeldebestätigung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich per E-Mail an mail@zamperl-amore.de Die Anmeldung wird durch eine schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers rechtsverbindlich.

7. 2 Stornierung durch den Teilnehmer

Die Stornierung erfolgt nur schriftlich. Bei Stornierung einer Teilnahme werden folgende Gebühren erhoben:

  • bis 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: keine Gebühr
  • 27 bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der gesamten Gebühr
  • weniger als 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: volle Seminargebühr
  • Bei Nichtteilnahme oder Abbruch des Seminars besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr.
  • Sollte der Workshop abgesagt werden müssen, wird der gezahlte Teilnahmebeitrag zurückerstattet.
  • Für die Berechnung der Fristen ist der Eingang der schriftlichen Stornierung beim Veranstalter maßgeblich.

8. Sonstige Bestimmungen

8.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von ihnen mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

8.2 Mündliche Nebenabreden existieren nicht.

8. 3 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags sollen schriftlich erfolgen. Individuelle Vereinbarungen (auch mündliche) bleiben hiervon unberührt.

Stand November 2025